Palturai GmbH (Stand: März 2021)
Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen – Palturai Experience for Web – Software as a Service
§1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden von der Palturai GmbH („Palturai“) nicht anerkannt, es sei denn, Palturai hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn Palturai in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
§2 Vertragsgegenstand
- Die Software „Palturai Experience for Web“ („Software“) wird von Palturai auf Servern als Software as a Service / SaaS-Lösung betrieben.
- Während der Dauer der Laufzeit dieser Vereinbarung ist der Kunde berechtigt, die Software über eine Internetverbindung für vertragsgemäße und ausschließlich eigene Zwecke zu nutzen sowie Daten zu verarbeiten, zu speichern und zum Herunterladen bereitzustellen.
- Palturai räumt dem Kunden für die Dauer der Laufzeit dieser Vereinbarung das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf den Bildschirmen in den Arbeitsspeicher der Endgeräte der Mitarbeiter des Kunden, welche die Software für diesen nutzen („Nutzer“) zu laden und dabei Vervielfältigungen der Software vorzunehmen. Darüberhinausgehende urheberrechtliche Nutzungsrechte an der Software werden dem Kunden nicht eingeräumt.
§3 Art und Umfang der Leistungen
- Palturai stellt dem Kunden die Software in der jeweils aktuellen Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem sich der Server mit der Software befindet (“Übergabepunkt”), zur Nutzung bereit.
- Der Leistungsumfang der Software ergibt sich aus dem Service Level Agreement „Palturai Experience for Web“ (Stand: Mai 2022) („SLA“). Das SLA ist integraler Bestandteil der Vereinbarung zwischen Palturai und dem Kunden und abrufbar unter https://palturai.com/document-portal/saas-sla-de/
- Die Erbringung von Leistungen, die über den Umfang des SLAs hinausgehen, bedarf einer zusätzlichen schriftlichen Vereinbarung.
- Der Zugang des Kunden zum Internet sowie die Herstellung und Gewährleistung der Datenverbindung zwischen dem Übergabepunkt und den IT-Systemen des Kunden sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.
- Die Anzahl der Nutzer, die Art des Zugriffs der Nutzer auf die Software (für die Zugriffsarten siehe Ziffer 3 des SLA abrufbar unter https://palturai.com/document-portal/saas-sla-de/. und das Abfragevolumen sind in dem vom Kunden unterzeichneten Angebot („Nutzungsvertrag“) vereinbart. Die Nutzer erhalten von Palturai eine E-Mail für die Generierung eines Passworts sowie Informationen zur Nutzung des vereinbarten Zugriffs auf die Software. Die Spezifikation des Passworts wird im Passwort-Formular vorgegeben.
- Der Kunde erhält unter der Bedingung der vertragsgemäßen Nutzung der Software und der vollständigen Zahlung der geschuldeten und fälligen Vergütung das auf die Dauer der Laufzeit dieser Vereinbarung begrenzte Recht, die Software für ausschließlich eigene Zwecke in folgendem Umfang zu nutzen:
- Lesen,
- Recherche,
- Herunterladen und Abspeichern von Rechercheergebnissen auf ein Speichermedium (z. B. Festplatte eines Rechners) des Kunden,
- Bearbeiten der Rechercheergebnisse,
- Ausdruck der (bearbeiteten) Rechercheergebnisse,
- Unternehmen, die mit dem Kunden gemäß §§ 15 ff. AktG verbunden sind, Rechercheergebnisse durch Lesen oder im Wege der Vervielfältigung zugänglich zu machen unter der Voraussetzung, dass solche verbundenen Unternehmen sich vor der Zugänglichmachung schriftlich verpflichtet haben, Rechercheergebnisse nur im Umfang dieser Vereinbarung zu nutzen. Der Kunde wird Palturai diese Verpflichtung auf Palturais Anforderung nachweisen.
Jedwede darüberhinausgehende Nutzung der Software (einschließlich der dieser zugrundeliegenden Datenbanken und Daten) und der Rechercheergebnisse bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Palturai. Dem Kunden ist es ohne Palturais vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung insbesondere nicht gestattet, die Software (einschließlich der dieser zugrundeliegenden Datenbanken und Daten) und die Rechercheergebnisse öffentlich zugänglich zu machen, Dritten zu offenbaren oder zur Nutzung zu überlassen, in ein eigenes Unternehmens-Netzwerk oder ein Unternehmensnetzwerk von Dritten oder auf eine Internetseite hochzuladen, auf Abruf zur Verfügung zu stellen oder für Werbezwecke zu nutzen.
- Die Nutzer können in der Software Rechte zur Nutzung weitere Funktionen und Inhalte, die über den Leistungsumfang der SLAs hinausgehen, für den Kunden kostenpflichtig erwerben. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Nutzer solche Funktionen und Inhalte im Namen und auf Rechnung des Kunden erwerben können. Um einen Erwerb für den Kunden zu tätigen, müssen die Nutzer bei der gewünschten Funktion / dem gewünschten Inhalt auf die Schaltfläche „Kaufen“ klicken. Der Vertrag wird zwischen Palturai und dem Kunden geschlossen, wenn der Nutzer in dem durch den Klick geöffneten Fenster dem Erwerb durch einen weiteren Klick ausdrücklich zustimmt. Auf solche Verträge finden die Regelungen des mit dem Kunden bereits geschlossenen Nutzungsvertrags vollumfänglich Anwendung.
§4 Vergütung
- Die Vergütung für die Nutzung der Software sowie für etwaige vereinbarte Dienstleistungen ist im Nutzungsvertrag vereinbart. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in der Vergütung nicht eingeschlossen und wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
- Die Vergütung für die Nutzung der Software wird gemäß des Nutzungsvertrages monatlich, vierteljährlich oder jährlich berechnet und ist jeweils im Voraus bis zum 1. einer jeden Zeitperiode zur Zahlung fällig, sofern sich aus dem Nutzungsvertrag nichts anderes ergibt. Rechnungen sind gemäß des Nutzungsvertrages, in der Regel innerhalb von 15 Tagen nach Zugang beim Kunden zu bezahlen. Bei Vertragsbeginn innerhalb eines laufenden Kalendermonats wird die Vergütung zeitanteilig entsprechend der im Kalendermonat verbleibenden Anzahl der Tage der Nutzungsmöglichkeit berechnet (taggenaue Abrechnung).
- Bei nicht fristgemäßer Zahlung der Vergütung für die Nutzung der Software wird Palturai den Kunden schriftlich auffordern, den ausstehenden Betrag innerhalb von 10 Tagen zu zahlen. Wird der Betrag innerhalb dieser Frist nicht vollständig beglichen, ist Palturai berechtigt, den Zugang des Kunden zu der Software zu sperren. Palturai wird den Zugang nach vollständiger Begleichung des ausstehenden Betrags unverzüglich wieder freischalten. Die Sperrung des Zugangs hat keine Auswirkung auf die Laufzeit des Nutzungsvertrages.
- Die Vergütungen für Funktionen und Inhalte gemäß vorstehendem § 3 Abs. 7 und für etwaige Dienstleistungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wird.
- Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen ist der Zahlungseingang bei Palturai.
- Nach Ablauf der Vertragserstlaufzeit kann Palturai die Vergütung der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Beträgt die Erhöhung mehr als 10 %, kann der Kunde den Nutzungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen.
§5 Mängelansprüche des Kunden
- Mängel werden von Palturai innerhalb der im SLA festgelegten Zeiten behoben. Für Mängelansprüche gilt mietvertragliches Mängelrecht.
- Der Kunde wird Mängel hinreichend präzisieren und bei deren Feststellung, Meldung, Umschreibung und Eingrenzung Palturais Vorgaben beachten.
- Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs gemäß 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs („BGB“) ist ausgeschlossen, sofern nicht die Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs als fehlgeschlagen anzusehen ist. Ausgeschlossen sind auch das Recht des Mieters zur Selbstbeseitigung von Mängeln gemäß § 536 Abs. 2 BGB sowie die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB, soweit diese Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.
- Sämtliche Daten, die von Palturai über die Software angeboten und von dieser verarbeitet werden („Inhaltsdaten“), stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Drittanbietern oder dem Kunden selbst. Palturai übernimmt für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhaltsdaten und deren Darstellung keine Gewähr.
§6 Rechte von Palturai
- Palturai ist berechtigt,
- technische Maßnahmen zu ergreifen, um eine Nutzung der Software sowie von Funktionen und Inhalten gemäß § 3 Abs. 7 über den vereinbarten Umfang hinaus zu verhindern, insbesondere Zugangssperren zu installieren und installierte Zugangssperren zu erweitern;
- die von den Nutzern durchgeführten Suchanfragen zu protokollieren, um einen Abgleich mit dem vereinbarten Abfragevolumen durchzuführen;
- ein Nutzerkonto zu sperren, wenn dieses nicht gemäß den Regelungen dieser Vereinbarung genutzt wird;
- die Nutzung der Software durch den Kunden durch Auswertung der Log-Files nachzuvollziehen.
§7 Pflichten des Kunden
- Es obliegt allein dem Kunden, die technischen Voraussetzungen für die Empfangnahme der Software am Übergabepunkt und deren Nutzung (einschließlich der aus dem SLA ersichtlichen Systemvoraussetzungen für die IT-Systeme des Kunden) auf seine Kosten zu schaffen.
- Dem Kunden ist es nicht gestattet, Zugangssperren zu überwinden oder dieses zu versuchen. Ferner ist es dem Kunden nicht gestattet, Software-Lösungen einzusetzen, welche automatisiert Inhalte aus den der Software zugrundeliegenden Datenbanken oder Daten abrufen.
- Der Kunde ist für sämtliche von ihm und den Nutzern verwendeten und in die Software hochgeladenen und dort verarbeiteten Daten und Inhalte wie auch für die Verwendung der durch die Software generierten Rechercheergebnisse ausschließlich selbst verantwortlich.
- Der Kunde verhindert durch geeignete Maßnahmen den Zugriff Dritter auf die Software und verpflichtet die Nutzer zur Einhaltung dieser Pflicht. Er stellt sicher, dass die Nutzer nicht gegen die Regelungen dieser Vereinbarung verstoßen, insbesondere die Software nicht für ihre eigenen Zwecke oder die Zwecke Dritter nutzen oder Dritten Zugangsdaten und/oder Passwörter zugänglich machen. Der Kunde haftet für Vertragsverletzungen der Nutzer. Er wird Palturai unverzüglich schriftlich über jede nicht vertragskonforme Nutzung der Software informieren.
- Palturai wird die Nutzer vor dem ersten Einloggen auf die wichtigsten vertraglichen Pflichten hinweisen, die von den Nutzern bei der Nutzung der Software einzuhalten sind. Ein Zugriff auf die Software ist erst möglich, wenn der Nutzer die Kenntnisnahme der Verpflichtungen bestätigt hat.
- Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig ordnungsgemäße Datensicherungen durchzuführen und auf seinen IT-Systemen ein Virenschutzprogramm in jeweils aktueller Version einzusetzen.
- Der Kunde verpflichtet sich, keine Daten und Inhalte einzustellen, die strafbar oder – absolut oder im Verhältnis zu Dritten – rechtswidrig sind. Er wird bei der Nutzung der Software keine Programme nutzen, die Viren oder sonstige Schadsoftware enthalten.
§8 Vertraulichkeit
- Jede Partei ist verpflichtet, alle im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung stehenden mündlichen, schriftlichen und elektronischen Informationen und Daten („Vertrauliche Informationen“) der anderen Partei streng geheim zu halten und geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, so dass Dritte keine Einsicht in diese vertraulichen Informationen erhalten. Vertrauliche Informationen sind insbesondere sämtliche Daten und Unterlagen, die Software einschließlich der dieser zugrundeliegenden Daten und Datenbanken, Funktionen und Inhalten gemäß § 3 Abs. 7, für den und vom Kunden generierte Daten, Zugangsdaten, Passwörter, von der Software generierte Rechercheergebnisse (vorstehender § 3 Abs. 6 bleibt unberührt), Quellcodes, Konzepte, Methoden und Mechanismen unabhängig davon, ob diese als vertraulich gekennzeichnet worden sind oder nicht.
- Jede Partei wird vertrauliche Informationen der anderen Partei Dritten ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht zugänglich machen. Gesetzlich zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Personen gelten nicht als Dritte im Sinne dieses § 8.
- Jede Partei wird vertrauliche Informationen der anderen Partei nur solchen Mitarbeitern zugänglich machen, welche diese für die Durchführung dieser Vereinbarung benötigen und die vor der Zugänglichmachung schriftlich zu einer dieser Vereinbarung zumindest gleichwertigen Geheimhaltung verpflichtet worden sind.
- Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenbarung bereits allgemein öffentlich bekannt sind oder nach der Offenbarung ohne ein Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden oder der empfangenden Partei vor dem Zeitpunkt der Offenbarung durch einen Dritten rechtmäßig und ohne Geheimhaltungsverpflichtung bekannt gegeben worden waren.
- Eine Verletzung der Verpflichtung zur Geheimhaltung kann zu irreparablen Schäden führen. Jede Partei kann daher in einem solchen Fall sämtliche zur Verfügung stehende Rechtsmittel einschließlich der Erwirkung einer einstweiligen Verfügung ergreifen.
- Im Falle eines Verstoßes gegen Regelungen dieses § 8 wird die empfangende Partei die andere Partei unverzüglich schriftlich informieren.
§9 Laufzeit und Kündigung des Vertrages
- Die Laufzeit der Vereinbarung sowie die Kündigungsfrist sind im Nutzungsvertrag vereinbart. Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Telefax, E-Mail sowie andere elektronische Kommunikationswege genügen dieser Form nicht.
- Beiden Parteien bleibt die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten. Für Palturai liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor,
- wenn der Kunde nach einer Zahlungsaufforderung durch Palturai gemäß § 4 (3) mehr als drei Monate mit der Zahlung einer fälligen Vergütung in Verzug ist;
- wenn die Verpflichtung zur Geheimhaltung gemäß § 8 schuldhaft verletzt wird;
- die Software unter Verletzung von § 3 (6), § 7 (6) oder § 7 (7) genutzt wird.
§10 Folgen der Vertragsbeendigung
- Alle Rechte zur Nutzung der Software erlöschen bei Vertragsende.
- Im Fall einer Kündigung gemäß § 9 Abs. 2 behält sich Palturai die Geltendmachung weitergehender Ansprüche, insbesondere von Unterlassungs- und Schadensansprüchen vor.
- 2 des § 3 Abs. 6 (Nutzungsbeschränkung), § 8 (Vertraulichkeit) und § 14 Abs. 2 (anwendbares Recht und Gerichtsstand) dieser Vereinbarung gelten auch nach dem Ende der Vertragslaufzeit unbegrenzt fort.
§11 Änderungen der Vertragsbedingungen und der Leistungen
- Palturai behält sich vor, die Vertragsbedingungen zu ändern. Änderungen wird Palturai dem Kunden schriftlich oder per E-Mail unter Hervorhebung der erfolgten Änderungen mitteilen. Widerspricht der Kunde diesen Änderungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, („Widerspruchsfrist“) gelten die Änderungen mit dem Ablauf der Widerspruchsfrist als durch den Kunden anerkannt. Die Änderungen gelten in diesem Fall ab dem Tag, der dem Ablauf der Widerspruchsfrist nachfolgt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens des Kunden wird Palturai den Kunden im Falle der Änderung der Vertragsbedingungen gesondert hinweisen.
- Palturai bemüht sich, die Software kontinuierlich an die aktuellen technischen, inhaltlichen oder auch rechtlichen Anforderungen anzupassen und behält sich daher Änderungen der Software vor, insbesondere Anpassungen an den Stand der Technik, Änderungen zur Integration von Zusatzfunktionen, zur Optimierung der Software, zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit, Änderungen des Layouts und von Inhalten sowie eine kontinuierliche Aktualisierung der eingestellten Daten. Der Kunde wird zeitnah über erfolgte Änderungen, welche sich auf die Nutzung der Software durch den Kunden auswirken, über die Startseite der Software oder per E-Mail informiert.
§12 Schutzrechte Dritter
- Palturai steht dafür ein, dass die Software frei von Rechten Dritter ist, die eine Nutzung entsprechend dem vertraglich festgelegten Umfang einschränken oder ausschließen.
- Wird die vertragsgemäße Nutzung durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so hat Palturai in einem für den Kunden zumutbarem Umfang das Recht, entweder die Software so abzuändern, dass diese aus dem Schutzbereich herausfällt oder die Befugnis zu erwirken, dass die Software uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten für den Kunden vertragsgemäß genutzt werden kann.
- Der Kunde wird Palturai unverzüglich schriftlich informieren, wenn ein Anspruch wegen Schutzrechtsverletzung geltend gemacht wird.
§13 Haftungsbeschränkung
- Palturai haftet unabhängig von der Art der Pflichtverletzung einschließlich unerlaubter Handlungen, wenn Palturai vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.
- Bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten durch Palturai, haftet Palturai für jede Fahrlässigkeit, im Falle leichter Fahrlässigkeit jedoch nur bis zur Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens; dies gilt auch für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf sowie eine Pflicht, bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
- Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse von § 13 Abs. 1 und 2 gelten nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei der Abgabe von Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien oder bei einer Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.
- Soweit Palturais Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Palturais Organen, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
- Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
§14 Schlussbestimmungen
- Die Bestandteile der Vereinbarung mit dem Kunden gelten in folgender Reihenfolge: Nutzungsvertrag, SLA, Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen.
- Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
- Der Kunde ist nur zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche (einschließlich etwaiger Entgeltminderungen) rechtskräftig festgestellt oder von Palturai anerkannt sind.
- Die Verpflichtung zur Zahlung des Nutzungsentgelts bleibt von der Sperrung des Zugangs unberührt, soweit der Grund für die Sperrung auf Seiten des Kunden lag.
- Palturai ist berechtigt, für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen Dritte einzusetzen. Diese werden dem Kunden auf dessen Anforderung benannt.
- Mündliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
- Sollten einzelne Regelungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieser Vereinbarung nicht. Die Parteien werden sich in einem solchen Fall im gemeinsamen Zusammenwirken bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Regelung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlage beider Parteien den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen geeignet ist. Gleiches gilt für den Fall einer Lücke in dieser Vereinbarung.
- Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus dieser Vereinbarung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Palturai.
- Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten Palturais jeweils aktuellen Datenschutzbestimmungen, abrufbar unter https://palturai.com/document-portal/saas-expw-dse-de/.